Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Luftfahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.
Einheitliche Luftfahrtgesellschaften
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Luftfahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Luftfahrzeuge, die mit einem Luftfahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Luftfahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Luftfahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Einheitliche Luftfahrtgesellschaften
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Luftfahrzeuge, die mit einem Luftfahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Luftfahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Luftfahrzeugen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Luftfahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für Luftfahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Luftfahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Einheitliche Luftfahrzeug- und Luftfahrzeugtechnik
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Luftfahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 genannten Mitgliedstaat in Betrieb sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Luftfahrzeuge.
C9117-Serie
Ausrüstung
C9115AXI
C9120
C9130